Personalbefragung und -debatte

Ersetze in der Geschäftsordnung des Landeskongress § 22 (2) Satz 3 durch Folgendes:

„Das Präsidium eröffnet anschließend eine Personalbefragung. Ein Antrag auf Personaldebatte wird als Antrag zur Geschäftsordnung behandelt. Es bedarf der Zustimmung von 25% der ausgegebenen Stimmen.“

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