07.03.2015

Rechtsschutz für Whistleblower ausbauen

Demokratische Gesellschaften leben von Offenheit und Transparenz.
Hierzu ist es erforderlich, Personen, die auf Missstände hinweisen, die dem öffentlichen Informationsinteresse dienen, zu schützen und sie nicht als Verräter an den Pranger zu stellen. Die bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen, die unklare Rechtsprechung und Lücken im Arbeitsrecht erschweren es den Informanten auf Gesetzesverstöße, Korruption und sonstige Missstände in Unternehmen oder Behörden hinzuweisen.

Für die Jungen Liberalen ist hierbei eine ausgewogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und der Sicherung der Geschäftsinteressen eines Unternehmens bzw. von Staatsgeheimnissen in öffentlichen Institutionen von zentraler Bedeutung.

Hierzu begrüßen die Liberalen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2011, wonach festgestellt wurde, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Jungen Liberalen setzen sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

Rechtsgrundlage zum Schutz von Whistleblowern

Anders als in anderen Ländern entbehrt sich der Informantenschutz in Deutschland einer gesetzlichen Grundlage, sodass Betroffene arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben. Einzelurteile schaffen jedoch weder Rechtssicherheit noch ersetzen sie eine Gesetzesgrundlage.

Es soll deshalb nach Auffassung der Jungen Liberalen eine schlanke gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach sich der Arbeitnehmer bei einem Gesetzesverstoß zunächst an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden kann. Erfolgt dabei keine Beseitigung des Missstandes, sollte sich der Arbeitnehmer an eine zuständige außerbetriebliche Stelle wenden können. Zudem sollte der Arbeitnehmer das Recht erhalten, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, insofern das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung erheblich überwiegt.
Eine analoge Regelung soll für Beamte geschaffen werden, sodass selbige in diesem Fall berechtigt sein sollen, sich ohne Einhaltung des Dienstweges an eine zuständige Stelle zu wenden.

Die Gesetzesänderungen für einen stärkeren Informantenschutz können vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Bundesbeamtengesetz erfolgen. Ferner ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen angezeigt.

Eigenes EU-Asylangebot schaffen

Der Fall Edward Snowden hat gezeigt, dass es Situationen geben kann, bei denen einzelne Länder massive wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten befürchten müssen, wenn sie Asyl gewähren. Hier sollte die Europäische Union in die Lage versetzt werden, stellvertretend für die Mitgliedstaaten offiziell Asyl anzubieten. Die aufnehmenden Mitgliedstaaten können sich somit in besonderen Einzelfällen der Solidarität aller Mitgliedstaaten Gewiss sein. Wir erwarten von der Bundesrepublik Deutschland allerdings, auch unabhängig von einer europäischen Lösung, Asyl für politisch verfolgte Whistleblower zu bieten, die Verstöße gegen die europäische Charta für Menschenrechte veröffentlichen.

„Whistleblower-Konvention“

Die Liberalen treten zudem für ein internationales Abkommen zum Schutz von Whistleblowern ein. Angelehnt an die UN-Flüchtlingskonvention sollten Staaten dazu verpflichtet werden, Whistleblower aufzunehmen, insofern diese in ihren Heimatländern wegen der Enthüllung von bedeutenden Missständen juristische Folgen zu fürchten hätten.

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