Wir fordern die finanzielle Übernahme von Sexualbegleitung durch die Pflegekassen ab einem Pflegegrad 3. Hierzu soll das Pflegegeld entsprechend angepasst werden. Sexualbegleitung muss bei den Pflegekassen beantragt werden. Sexualbegleitungen rechnen dann direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Damit Sexualbegleiter:innen mit den Pflegekassen abrechnen können müssen sie eine entsprechende Zertifizierung für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen vorweisen. Die Kriterien hierfür legen die Pflegekassen fest. Für die Zertifizierungsseminare sollen Kooperationen mit freien Trägern eingegangen werden ähnlich zu Seminaren für Alltagsbegleitungen von Senior:innen (§43b und §53b SGBXI).
Außerdem soll ein Schulungsprogramm für Menschen, die in der Prostitution tätig sind geschaffen werden.