22.03.2023

Sex auf Rezept

Wir fordern die finanzielle Übernahme von Sexualbegleitung durch die Pflegekassen ab einem Pflegegrad 3. Hierzu soll das Pflegegeld entsprechend angepasst werden. Sexualbegleitung muss bei den Pflegekassen beantragt werden. Sexualbegleitungen rechnen dann direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Damit Sexualbegleiter:innen mit den Pflegekassen abrechnen können müssen sie eine entsprechende Zertifizierung für den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen vorweisen. Die Kriterien hierfür legen die Pflegekassen fest. Für die Zertifizierungsseminare sollen Kooperationen mit  freien Trägern eingegangen werden ähnlich zu Seminaren für Alltagsbegleitungen von Senior:innen (§43b und §53b SGBXI).

Außerdem soll ein Schulungsprogramm für Menschen, die in der Prostitution tätig sind geschaffen werden.

Weitere Beschlüsse

23.03.2025

Monopol von Beck auf zugelassene Hilfsmittel brechen

Zusammenfassung: Mehr Anbieter von Gesetzessammlungen zu Prüfungen zulassen.Da einige Bundesländer nur die Gesetzessammlungen von Beck für Prüfungen zulassen, kann dieser Verlag Monopolpreise...
23.03.2025

Fahrsicherheit statt Formularchaos – Schluss mit der Aufstiegsprüfung für A1, A2 und A!

Zusammenfassung: Dieser Antrag fordert die Abschaffung der Aufstiegsprüfung für die Führerscheinklassen A1, A2 und A, um mehr Fahrsicherheit zu fördern und die bürokratischen...
23.03.2025

Abschaffung der Altersgrenze für „BF17- Begleiter“ – Alter ≠ Kompetenz

Derzeit müssen beim „begleiteten Fahren ab 17“ Begleitpersonen mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse...
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