UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer!
Der Islamische Staat ist beinahe besiegt. Dies wirft die Frage nach der Behandlung der über 57.000 IS-Gefangenen aus 49 Nationen auf, die zurzeit im Irak und in Syrien inhaftiert sind. Diese Frage wird durch die völkerrechtswidrige Militäroffensive der Türkei gegen die Kurden aktueller. Ein Großteil der IS-Kämpfer und Anhänger befindet sich in Haft in den kurdischen Autonomieregionen Syriens und des Iraks. Syrischen Quellen zufolge soll es bereits wenige Tage nach Beginn der Offensive gegen die Kurden zu Ausbrüchen aus den Gefangenenlagern in Syrien gekommen sein. Die Kurdischen Behörden sind mit der Abwehr des türkischen Angriffs so stark eingebunden, dass eine Bewachung der IS-Gefangenen kaum noch gewährleistet werden kann. Die oftmals provisorischen Gefängnisse waren selbst mit Bewachung kaum gegen Ausbrüche gesichert. Ein massenhafter Ausbruch von IS-Unterstützern kann zu einem Erstarken des IS selbst führen und Operationen sowohl im Grenzgebiet von Syrien und dem Irak als auch International erleichtern und ermöglichen. Dieser Missstand ist auf die Untätigkeit der Europäischen Staaten zurückzuführen.
Die kurdischen Behörden forderten in der Vergangenheit von der internationalen Staatengemeinschaft, dass diese ihre Bürger wieder zurückholen sollen und vor ein nationales Gericht stellen sollen. Diese sind der Bitte – oftmals aufgrund der öffentlichen Meinung im eigenen Land – nicht in signifikanten Zahlen nachgekommen. Auch der Irakischen Justiz fehlen sowohl die Kapazitäten – der Völkermord an den Jesiden führte noch zu keiner Anklage – als auch die rechtsstaatlichen Mittel – im Irak wird die Todesstrafe immer noch verhängt und vollstreckt. Zudem steht die Irakische Justiz unter massiver Kritik von internationalen Menschenrechtsorganisationen. Eine Verfolgung der Straftaten durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag dürfte schon an der mangelnden Ratifizierung von Syrien und dem Irak scheitern. Ebenso verhandelt der IStGH hauptsächlich über die Strafbarkeit von Staatsführern oder der militärischen Führung, jedoch nicht zur Verfolgung von einzelnen Kämpfern.
Da fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines UN-Kriegsverbrechertribunal (Ad-hoc-Strafgerichtshof – ähnlich wie im Fall Jugoslawien). Dieser soll die Verbrechen der IS-Anhänger untersuchen und ein transparentes Justizsystem ermöglichen. Außerdem sollen die gefangenen IS-Kämpfer vor Ort durch eine UN-Blauhelmmission sicher bewacht und inhaftiert werden.
Falls dieses Tribunal am Veto Russlands oder China scheitern sollte fordern wir von der Europäischen Union sich für die Einführung eines hybriden Gerichtshofes für die Verbrechen des IS im Irak einzusetzen. Dieser soll sowohl aus nationalen, als auch aus internationalen Richtern und Anklägern bestehen. Die Einhaltung der Fair-Trail Grundsätze muss in jedem Fall gewährleistet sein.