22.03.2023

Angemessene Vergütung von studentischen, künstlerischen sowie wissenschaftlichen Hilfskräften!

Der Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 30.10.2019 sieht eine gestaffelte Erhöhung der Bezahlung von wissenschaftlichen, künstlerischen sowie studentischen Hilfskräften vor. Dabei wurde die letzte und höchste Stufe im Sommersemester 2021 erreicht bei der Studierende mit Bachelorabschluss eine Vergütung von 12,43€ erhalten sowie Studierende ohne einen solchen Abschluss 10,69€. Letztere wird mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12€ auf eben diesen Betrag erhöht. Der Erlass ist zudem gültig bis zum 31.12.2024.

Wir fordern eine angemessene Bezahlung von Studierenden an niedersächsischen Hochschulen, welche sich an transparenten Parametern wie der Inflation oder der Erhöhung der Vergütung des öffentlichen Dienstes richtet sowie einem höheren Ausgangslohn als dem des gesetzlichen Mindestlohns.

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