Das Vererben von Vermögen ist als Teil der Privatautonomie ein elementarer Bestandteil einer liberalen Wirtschafts- und Werteordnung. Das Erbrecht steht dabei unter besonderem Schutz des Verfassungsrechts. Dies hat in der Vergangenheit stets zu rechtlichen Konflikten über die Erbschaftsteuer geführt, die schlussendlich nur durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden konnten und zu immer komplizierteren Reformkompromissen durch die regierenden Koalitionen führten. Dabei steht ein vermeintliches Bedürfnis ausgleichende Gerechtigkeit zu schaffen und staatliche finanzielle Notwendigkeit dem Erbrecht des Einzelnen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen gegenüber. Diese Ausgangssituation hat zu einer undurchsichtigen Zahl von Regelungen und Steuererleichterungen geführt, die weder praktikabel durchführbar sind, noch für echte Steuergerechtigkeit sorgen. Die aktuell existierende Erbschaftsteuer konserviert überdies durch den starken Bezug auf den Verwandtschaftsgrad (z.B. in Form des Freibetrages oder des Steuersatzes) noch das klassische Familienbild. Beziehungen zwischen nicht verwandten Personen werden ohne Grund schlechter gestellt. Dies untergräbt die eigenverantwortliche Entscheidung des Erblassers und stellt eine nicht zu rechtfertigende Lenkungswirkung dar.
Zudem ist die Erbschaftsteuer mit Blick auf die Bemessungsgrundlage eine faktische Doppelbesteuerung. Das angesparte Vermögen des Erblassers unterlag bereits bei dessen Erwerb der (Einkommens-)Besteuerung. Auch der Verkauf durch den Erben kann wiederum einen Einkommensteuerpflichtigen Vorgang darstellen, der durch § 35 b EStG nur unzureichend typisierend Beachtung findet. Somit kann es Situationen geben in denen auf den Erwerb durch den Erblasser, die Erbschaft selbst und auf den Verkauf durch den Erben drei Mal Steuer anfällt, ohne dass die steuerliche Mehrbelastung hinreichend beachtet wird.
In der jetzigen Form stellt die Erbschaftsteuer de facto eine anlassbezogene Vermögensteuer mit einem Höchststeuersatz von bis zu 50 % dar. Sie soll dazu dienen eine angebliche Chancengleichheit zwischen unterschiedlich vermögenden Erblassern herzustellen. Sie stellt jedoch nur ein System der Umverteilung dar. Wahre Chancengleichheit kann man nur mit einem stabilen sozialen Sicherungssystem, kostenloser Bildung und Förderung von der Schule bis zum Hochschulabschluss erreichen. Die Erbschaftsteuer untergräbt die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft und stellt eine Strafsteuer auf das Vermögen dar, dass der Erblasser nicht zu seinen Lebzeiten verbrauchen konnte.
Wir als Junge Liberale Niedersachsen sind davon überzeugt, dass die oben aufgeworfenen Probleme in keiner Weise in Einklang gebracht werden können. Daher fordern wir konkret die ersatzlose Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.