10.09.2023

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre des bekannten CDU-Politikers Phillip Amthor verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Kongress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet, ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen & Co. grundsätzlich und im Einklang mit möglichen, fachspezifischen Compliance-Vorschriften möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insiderinformationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Statt auf Verbote zu setzen, fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Mitgliedern des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie den Mitgliedern der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen wird fortan untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen für ihre privaten Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren zu verwenden. Das gilt auch für Unternehmen an denen der Abgeordneten hauptsächlich beteiligt ist.

Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, unverzüglich über die offizielle Website des betreffenden Gremiums, dem sie angehören, über ihre zuvor genannten Kapitalgeschäfte zu informieren.

Zudem soll sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für Mitglieder des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission einzuführen.

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