Behörden und Verwaltungen stehen heute schon und in Zukunft vor vielen Investitionen in die Digitalisierung. Darunter auch immer wieder Softwareprodukte. Viele dieser Software sind proprietär und bieten keinen Zugriff auf dem Quellcode, um nachvollziehen zu können, was mit den Daten, die in diesem System verarbeitet werden, passiert. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:
- Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, das durch Steuergelder finanziert ist, soll offenlegen, welche Software Produkte verwendet werden. Hinzu soll eine Beschreibung dieser veröffentlicht werden, wie diese verwendet werden und welche Daten verarbeitet werden. Wichtig ist hierbei die Einordnung eines einzelnen Systems in die Systemlandschaft dieser Verwaltung.
- Jede Behörde, Verwaltung und Unternehmen öffentlicher Hand, soll bei Neuinvestitionen grundsätzlich Open-Source-Software priorisieren. Dafür sollen die Auswahlkriterien für die Beschaffung so angepasst werden das Open-Source-Software nicht benachteiligt werden darf. Bei einer Beschaffung soll auch immer berücksichtigt werden, das Open-Source-Software jederzeit nach den Bedürfnissen und Anforderungen angepasst werden kann. Immer bei Gleichwertigen alternativen muss Open-Source-Software ausgewählt werden. Das Ziel soll es sein, dass Behörden vollständig mit Open-Source-Software arbeiten. Mittelfristig sollen auch bestehende Lizenzen durch Open-Source-Alternativen ersetzt werden. Um einen erfolgreichen und nachhaltigen Umstieg auf Open-Source-Software zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiter dieser Einrichtungen regelmäßig mit dem Umgang von neuer und bestehender Open-Source-Software geschult werden.
- Wird eine Software im Auftrag einer Behörde, durch diese, eine andere Behörde oder von dritten speziell für diese entwickelt, soll diese unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden.
- In Bereichen in den es begründete Bedenken zur Sicherheit gibt (z.B. im Bereich der Nachrichtendienste, des Militärs oder anderer Sicherheitsbehörden), kann hiervon abgewichen werden.
- Der Wissensaustausch über Software Produkte und deren Verwendung soll zwischen den Behörden gefördert werden.
- Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Weiterentwicklung von Open-Source-Software. Auch gilt sollte die Verwaltung oder Behörde eine Open-Source-Software verändern im Sinne eine Verbesserung oder Fehlerbehebung soll dies in das Open-Source-Projekt zurück gespielt werden.
„Open-Source“ im Sinne dieses Antrages bezieht sich nicht nur allein auf die Offenlegung des Programmquellcodes, sondern explizit auf freie, offene Software („FOSS“, „Free Open Source Software“). Dabei ist auch die Schaffung, Pflege und Partizipation von bzw. in den entsprechenden „FOSS“-Gemeinschaften elementarer Bestandteil der Forderung.